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Ladung (Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

Delikt

Punkte

FaP-
Kate-
gorie
**)

Regel-
satz
 

Fahr-
verbot

Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen besonders gesichert und dadurch einen anderen gefährdet

3 P

B

50

nein

Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug

1 P

B

40

nein

Bereifung und Laufflächen
(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

Delikt

Punkte

FaP-
Kate-
gorie
**)

Regel-
satz
 

Fahr-
verbot

Kfz (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß

3 P

B

50

nein

als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofas) oder Anhängers in diesen Fällen angeordnet oder zugelassen

3 P

B

75

nein

Reifen zum besten Preis
 

Stützlast
(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

Delikt

Punkte

FaP-
Kate-
gorie
**)

Regel-
satz
 

Fahr-
verbot

Kfz mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent über- oder unterschritten wurde

1 P

B

40

nein

**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).