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Bewertung der Ergebnisse
- Besonders auffällig ist der hohe Anteil (25,6 %)der Profiltiefen nahe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Reifen, insbesondere Breitreifen, mit Profiltiefen unter 3 mm sind
nur noch bedingt betriebssicher (Aquaplaninggefahr).
- Der Anteil der Alterungsschäden/-mängel mit 23,2 % ist ebenfalls besonders hoch. Reine Ozonrisse sind unbedenklich. Bei Verletzungen, die den Reifenunterbau oder die Gürtellage erreichen, müssen die
Reifen auf jeden Fall ausgetauscht werden.
- Reifen mit unzureichender Profiltiefe erreichen einen Anteil von 16,3 %. Hier ist jeder Wert über 0 % zu viel. Eine Profiltiefe unter 1,6 mm ist für Fahrer, Insassen und alle übrigen
Verkehrsteilnehmer absolut unverantwortlich. So ein Verstoß kann ein Bußgeld und im Schadensfall die Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
- Rechnet man den prozentualen Anteil der Reifenschäden von 7,3 % auf alle in der Bundesrepublik zugelassenen Fahrzeuge hoch, ist der nominale Wert recht beachtlich. Grundsätzlich bergen Reifenschäden
ein höheres Unfallrisiko. Die Fachwerkstätten beraten gerne.
- Mit einem Anteil von 7,2 % sind die unzulässigen Reifen vertreten. Auch hier ist jeder Wert über 0 % zu viel. Wenn man in Betracht zieht, wie viele aufwendige und langwierige Tests die Fahrzeug- und
Reifenhersteller durchführen, um optimale Werte bei Fahreigenschaften (Kurven-/Bremsverhalten, Geradeauslauf, Komfort), Kraftübertragung, Rollwiderstand (Kraftstoffverbrauch) etc. zu erzielen, dann
ist eine Reifenbestückung außerhalb der freigegebenen Dimensionen und Typen absurd. Wenn beispielsweise Reifen mit abweichendem Abrollumfang verwendet werden, passen Tacho- und Getriebeübersetzung
nicht mehr. Auch solche Verstöße können ein Bußgeld und im Schadensfall die Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
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